AGB KUNDEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der MaxPlus Advertising GmbH, Mainzer Straße 21, 65185 Wiesbaden
Stand 01.05.2023
§ 1 Allgemeines
(1) Die MaxPlus Advertising GmbH, Mainzer Straße 21, 65185 Wiesbaden (nachfolgend: „MaxPlus“) bietet ihren Kunden Werbedienstleistungen wie Kooperationen, Product-Placement-Kampagnen, Performance-Kampagnen, Give-Away Kampagnen und sonstige Dienstleistungen insbesondere in Zusammenarbeit mit Influencern, in den Sozialen Medien einschließlich Blogs (nachfolgend: „Profile“) an (nachfolgend zusammen „Kampagnen“). MaxPlus nimmt diese Aufträge entgegen und lässt sie von Werbern, „prominenten" Online-Persönlichkeiten, Bloggern und Personen mit einer allgemein hohen Reichweite im Internet, insbesondere in den Sozialen Medien, als Subunternehmer anfertigen (nachfolgend: „Influencer“). Die Influencer stellen die Kampagnen nach den Vorstellungen des Kunden im Auftrag von MaxPlus fertig und veröffentlichen diese. Mit Kunden von MaxPlus sind die Auftraggeber von MaxPlus gemeint, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmen, Agenturen oder sonstige Auftraggeber handelt, auch falls diese von Agenturen vertreten werden.
(2) MaxPlus erbringt zudem gegenüber einzelnen Kunden Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, (Consulting) im Zuge dessen MaxPlus den Kunden in der Durchführung von performance-optimierten Influencer Kampagnen berät und Vorschläge zum Buchen passender Influencer unterbreitet. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus den von MaxPlus unterbreiteten Angeboten.
§ 2 Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und geschäftlichen Beziehungen zwischen MaxPlus und deren Kunden. Sie gelten insbesondere für
- Influencer Kampagnen
- und/oder Kontaktaufnahmen zu exklusiven Influencern von MaxPlus
- und/oder Mailings / Messenger-Nachrichten/ Newsletter
- und/oder Influencer Empfehlungen/Portfolios per E-Mail
- und/oder Versendung von Produkten an MaxPlus oder die Influencer von MaxPlus
- und/oder (Werbe-) Dienste/Dienstleistungen
- und/oder Kooperationsverträge
- und/oder Consulting Dienstleistungen von MaxPlus
(2) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung der AGB von MaxPlus.
(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) MaxPlus akzeptiert als Kunden nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem Kunden MaxPlus gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Sofern mit MaxPlus schriftlich nichts Entgegengesetztes vereinbart wird, gelten die folgenden Begriffsdefinitionen für die gesamte Kommunikation zwischen MaxPlus und dem Kunden sowie für die Leistungsbeschreibung:
- Instagram / IG: Die Plattform „Instagram“, erreichbar unter https://www.instagram.com.
- Instagram Feed-Post: Auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk „Instagram“ hochgeladene Video- oder Fotoinhalte.
- Instagram Story / IGS: Inhalt auf Instagram mit einer Länge von mindestens 3 temporären Video- oder Bildsequenzen (je 15 Sekunden), die im Abschnitt „Stories“ des Kontos hochgeladen werden und nach 24 Stunden verschwinden.
- Story-Views / Story-Reichweite: Anzahl der individuellen Personen, die eine Instagram-Story gesehen haben.
- Story-Impressionen: Gesamtanzahl der Ansichten einer Instagram-Story, einschließlich Mehransichten von einem Nutzer.
- Swipe-Up Link / Link-Sticker: Verlinkung in einer Instagram-Story, die durch das Hochwischen oder Antippen zugänglich ist. Hierbei wird der vom Kunden zur Verfügung gestellte Link genutzt und in mindestens einer Slide der Story platziert.
- Slides / Sequenzen: Kurze, aufeinanderfolgende Bilder oder Videos innerhalb einer Instagram-Story. Eine Slide hat eine festgelegte Länge von 15 Sekunden.
- Reminder / Story-Reminder: Eine einzelne Story-Slide (15 Sekunden), welche 24h bis max. 48h nach Veröffentlichung einer vollständigen Story auf dem Profil des Influencers veröffentlicht wird und auf die eigentliche Story bzw. einzelne Inhalte Bezug nimmt.
- Instagram Reel / IG Reel: Videoformat auf Instagram unter dem Abschnitt „Reels” mit einer Länge von mind. 15 Sekunden.
- Teaser: Einzelne Story-Slide (15 Sekunden), die wenige Stunden oder Tage vor einer Hauptstory veröffentlicht wird und das Interesse der Community wecken soll.
- Karussell-Post: Beitrag mit mehreren Bildern oder Videos, die nacheinander angezeigt und auf dem Influencer-Profil unter dem Abschnitt „Feed” auf Instagram veröffentlicht werden.
- Instagram IGTV Post: Ein Video mit einer Mindestlänge von 2 Minuten, das über die IG TV-Funktion der Instagram-App hochgeladen wird.
- Instagram Live: Live-Streaming-Funktion auf Instagram innerhalb derer Werbung platziert werden kann.
- Highlight: Dauerhafte Speicherung ausgewählter Instagram-Stories im Profil des Influencers unter dem Abschnitt „Highlights”.
- Instagram Bio: Textabschnitt im Profil des Influencers, der persönliche Informationen enthält und in dem Markierungen, Links, Codes oder Werbebotschaften platziert werden können.
- Link in Bio: Verweis auf einen Link, der im Profil des Influencers platziert ist.
- Feed-Reichweite: Anzahl der individuellen Personen, die einen Feed-Post gesehen haben.
- Feed-Impressionen: Gesamtanzahl der Ansichten eines Feed-Posts, einschließlich Mehransichten von einem Nutzer.
- TikTok / TT: Die Plattform „TikTok“, erreichbar unter https://www.tiktok.com.
- TikTok Video: Kurzes Video, das auf der Plattform „TikTok“ unter dem Abschnitt „Video“ geteilt wird.
- TikTok Bio: Textabschnitt im Profil des Influencers, der persönliche Informationen enthält und in dem Markierungen, Links, Codes oder Werbebotschaften platziert werden können.
- Facebook: Die Plattform „Facebook“, erreichbar unter https://www.facebook.com.
- Facebook-Post: Video- oder Fotoinhalte, die auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk „Facebook“ hochgeladen werden.
- YouTube / YT: Die Plattform „YouTube“, erreichbar unter https://www.youtube.com.
- YouTube (Dedicated)-Video: Auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk YouTube hochgeladener Videoinhalt, wobei sich die Handlung des Videos ausschließlich auf die jeweilige Kampagne konzentriert. Dabei muss die in diesem Vertrag genannte Marke sowie die Verwendbarkeit und Eigenschaften des jeweiligen Produkts im definierten Maße zur Geltung kommen.
- YouTube Integration: Kurze Einbindung eines Produkts oder einer Marke in ein bestehendes YouTube-Video mit Content, welcher sich u.U. nicht auf das Produkt bezieht.
- Snapchat / SC: Die Plattform „Snapchat“, erreichbar unter https://www.snapchat.com.
- Snapchat Post: Mindestens 5 Video- oder Bildsequenzen (je 15 Sekunden), die auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk „Snapchat“ hochgeladen werden.
- Blogpost: Ein Text- und Bildbeitrag im Hauptblog des Influencers. Der Artikel muss eindeutig das Produkt/die Dienstleistung des Kunden enthalten.
- Blog Artikel: Geschriebener Beitrag, der auf einer Blog-Plattform/Webseite des Influencers veröffentlicht wird.
- Twitch: Die Plattform „Twitch“, erreichbar unter https://www.twitch.tv.
- Twitch Livestream: TV-Livestream auf dem Hauptkanal des Influencers im sozialen Netzwerk Twitch, der das Produkt oder die Dienstleistung in regelmäßigen Zeitabständen während des Streamens und eine spezielle Erwähnung in der Überschrift / dem Namen des Streams.
- Insights / Profilstatistiken: Daten zur Performance eines Influencer-Profils und seiner Inhalte in Form von Screenshots oder Screenrecords, welche der Influencer anfertigt und bereitstellt.
- Gender-Split: Statistik über die Verteilung der Geschlechter innerhalb der Follower des Influencers, welche von der jeweiligen Plattform erstellt und vom Influencer bereitgestellt wird.
- Altersverteilung: Statistik über die Verteilung der Altersgruppen innerhalb der Follower des Influencers, welche von der jeweiligen Plattform erstellt und vom Influencer bereitgestellt wird.
- Länderverteilung: Statistik über die Verteilung der Herkunftsländer innerhalb der Follower des Influencers, welche von der jeweiligen Plattform erstellt und vom Influencer bereitgestellt wird.
- Städteverteilung: Statistik über die Verteilung der Herkunftsstädte innerhalb der Follower des Influencers, welche von der jeweiligen Plattform erstellt und vom Influencer bereitgestellt wird.
- Link-Klicks: Die Anzahl der Klicks auf eine bestimmte URL (bspw. innerhalb einer Instagram Story), die Statistik wird von der jeweiligen Plattform erstellt und vom Influencer bereitgestellt.
- Content: Medienelemente wie Text, Bilder oder Videos, die auf sozialen Medien (im Zuge von Kampagnen) geteilt werden.
- Content-Piece: Ein fertiggestelltes Medienelement z.B. eine einzelne Instagram-Story bzw. Sequenz oder ein Instagram Feed-Post.
- UGC / Content Produktion: Vom Influencer und für Werbezwecke bereitgestellte Inhalte.
- Caption: Text, der ein Social-Media-Posting (bspw. einen Feed-Beitrag) beschreibt oder ergänzt und in dem Markierungen oder Hashtags eingebunden werden können.
- Codes / Gutscheincodes / Rabattcodes: Spezielle Codes, die Preisnachlässe auf Produkte oder Dienstleistungen bieten und wodurch die Performance einer Kampagne gemessen werden kann. Codes können auf den Influencer oder die Kampagne personalisiert sein und werden vom Kunden bereitgestellt.
- Tracking-Links: Verfolgbare URLs, die Klicks und Kampagnen-Performance messen und vom Kunden bereitgestellt werden.
- Buy-Outs / Nutzungsrechte: Kauf von Rechten zur Verwendung von Kampagnen-Inhalten für Marketingzwecke z.B. zum Ausspielen von Social-Media Ads.
- Boost: Verstärkung der Sichtbarkeit von Inhalten durch zusätzliche, bezahlte Werbemaßnahmen.
- Korrekturschleife: Prozess der Überprüfung, Korrektur und Genehmigung von einzelnen Inhalten. Eine Korrekturschleife entsprich dabei einer einzelnen Feedback-Runde durch den Kunden und Nachbesserung durch den Influencer.
- Handle: Benutzername eines Influencers auf sozialen Medien.
- Barter-Deal: Austausch von Produkten oder Dienstleistungen anstelle einer monetären Vergütung.
- Performance-Vergütung: Entlohnung basierend auf der Leistung oder dem Erfolg einer Kampagne nach speziellen KPI’s wie z.B. der Anzahl von Verkäufen und dem dadurch generierten Umsatz.
- TKP / CPM: Kosten pro tausend Impressionen, Kennzahl für die Reichweite von Content / Beiträgen.
- Briefing: Anweisungen und Informationen, die Influencer für eine Kampagne erhalten und mit dem die korrekte Umsetzung nach den Vorstellungen des Kunden, durch den Influencer gewährleistet werden soll. Briefings werden i.d.R. direkt vom Kunden erstellt.
- Black-Week: Zeitraum von Montag bis Black Friday inkl. Cyber Monday (der folgende Montag nach dem Black Friday) mit Verkaufsaktionen.
- Posting Termin / Go-Live: Geplanter Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Beitrags oder einer Kampagne durch den Influencer.
§ 3 Kampagnenanfragen
(1) Der Kunde verpflichtet sich bei einer Kampagnenanfrage oder einem Angebot wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat. Als Rechnungsadresse gilt die vom Kunden angegebene Postanschrift, soweit dieser keine abweichende Rechnungsadresse angibt. Macht der Kunde keine oder unzutreffende Angaben zu seiner Adresse, darf MaxPlus als Rechnungsadresse und zur sonstigen Kommunikation die Angaben des Kunden aus dem Impressum seiner Homepage nutzen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von MaxPlus oder Partner schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, MaxPlus jedweden Schaden zu ersetzen, der MaxPlus durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.
(4) Bei jeder Kampagne von MaxPlus ist der Kunde verpflichtet, die in diesen AGB niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen, können alle laufenden Kampagnen unverzüglich eingestellt werden. Ein Vergütungsanspruch seitens MaxPlus bleibt bestehen, der Kunde hat den vollen Betrag zu entrichten.
(5) MaxPlus ist nicht verpflichtet, vor oder bei Beauftragung auf etwaige vorherige oder noch laufende Kampagnen von MaxPlus oder der Influencer hinzuweisen, und zwar auch dann nicht, wenn die beworbenen Produkte, Dienstleistungen oder Firmen mit denen des Kunden bzw. dessen Auftraggeber im Wettbewerb stehen könnten. Es besteht kein Anspruch des Kunden oder dessen Auftraggeber darauf, dass MaxPlus oder die von MaxPlus beauftragten Influencer exklusiv für den Kunden oder dessen Auftraggeber tätig sind oder dass sie nicht auch für andere Produkte, Dienstleistungen oder Firmen tätig sind bzw. Werbung machen, und zwar auch dann nicht, wenn die beworbenen Produkte, Dienstleistungen oder Firmen mit denen des Kunden bzw. dessen Auftraggeber im Wettbewerb stehen könnten.
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung der Dienste / Dienstleistungen auf den Webseiten, Printmedien oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Instagram) stellen keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags mit MaxPlus dar. Dasselbe gilt für Kampagnenvorschläge oder für unverbindliche oder freibleibende Angebote von MaxPlus, bei denen es sich ebenfalls um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden (sog. Invitatio ad offerendum) handelt. Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an einer bestimmten Kampagne/Kooperation besteht nicht, solange noch kein verbindlicher Einzelvertrag zustande gekommen ist.
(2) Unterbreitet MaxPlus dem Kunden ein verbindliches Angebot, teilt MaxPlus darin den Influencer, den Umfang und die Art des Contents (bspw. Instagram Story, Feed-Post, TikTok Video, Reel etc.) und des zu nutzenden Profils (Social-Media-Kanals), den Videotyp sowie die Vergütung einer Kampagne mit. Das Angebot steht jeweils unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Influencers. Die Bestätigung wird in der Regel mit der Auftragsbestätigung von MaxPlus erteilt.
(3) Einzelverträge kommen durch Vereinbarung in jeglicher Form, auch fernmündlich oder per Messenger-Dienst zustande.
(4) Die Angebote oder Vorschläge von MaxPlus basieren auf den vom Kunden mitgeteilten Vorstellungen bzgl. der in Rede stehenden Kampagne. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm mitgeteilten Anforderungen und Informationen an eine Kampagne genau und vollständig sind.
(5) Der Kunde bestätigt, dass von ihm vorab intern geprüft wurde,
- ob der Influencer zu den Bedingungen gebucht werden kann, also die erforderlichen Budgets bereitstehen,
- ob die Handlungsbevollmächtigung zur Buchung vorliegt,
- dass es keine Überschneidungen bei den Buchungen gibt, wie z.B eine doppelte Buchung, ob vergangene Buchungen mit dem Influencer der Beauftragung ggf. entgegenstehen könnten,
- ob alle Insights/Statistiken vorgelegt wurden, passen und eine Buchung durchgeführt werden kann,
- dass das Profil und die vorhandenen Inhalte des Influencers zu ihm passen,
- ob das Zielland/Versandland erfragt wurde, falls ein weltweiter Versand nicht möglich ist, wenn feste Termine z.B bei Live-Events notwendig sind, ob diese klar kommuniziert und die Verfügbarkeit mit MaxPlus abgestimmt wurde und
- ob die zu bewerbenden Produkte verfügbar sind.
(6) Nachträgliche Änderungen an den Kampagnenbestimmungen, insbesondere eine Verschiebung von vereinbarten Veröffentlichungsterminen, sind nur möglich, wenn MaxPlus den Änderungen ausdrücklich zustimmt.
§ 5 Auftragsabwicklung
(1) MaxPlus wird die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MaxPlus ist berechtigt, sich dazu der Leistungen Dritter, insbesondere denen von Influencern, zu bedienen.
(2) MaxPlus verfügt über gewisse Erfahrungswerte hinsichtlich der zu erwartenden Reichweite bestimmter Werbemaßnahmen. Dem Kunden ist bewusst, dass Prognosen diesbezüglich unverbindlich sind und ein bestimmter Erfolg von MaxPlus nicht garantiert werden kann. Soweit der Kunde von MaxPlus oder vom Influencer Zahlen zur Reichweite, insb, Insights, aus der Vergangenheit erhält, ist ihm bewusst, dass diese nur begrenzte Rückschlüsse auf zu erreichende Zahlen für die vertragsgegenständliche Kampagne zulassen. Der Kunde ist sich ferner im Klaren, dass Aufrufzahlen, Website-Traffic oder Verkäufe bzw. ein bestimmter ROI oder bestimmte KPI‘s nur begrenzt in der Handlungssphäre der Influencer liegen und von vielen Faktoren abhängig sind, welche z.T. auch nur vom Kunden selbst oder der Plattform beeinflusst werden können. Ein diesbezüglicher Erfolg von MaxPlus ist somit nicht geschuldet. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen bestimmter Ziele einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese bei Zielerreichung als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt.
(3) Sofern der Kunde eine Kennzeichnung des Inhalts als Werbung wünscht, ist dies dem Influencer im Briefing mitzuteilen. Der Kunde stellt MaxPlus hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.
(4) Die Kampagnen werden in der Regel von Influencern erstellt, die als Kreative jeweils ihren eigenen Stil haben und deren Leistungen und damit auch deren Kampagnen ihrer künstlerischen Freiheit unterliegen. Es besteht deshalb kein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Ergebnis. Unbeschadet hiervon sind die vereinbarten Rahmenbedingungen wie insb. die Daten zu Produkten, Dienstleistung oder Firmen einzuhalten. Eine Kampagne gilt als erfüllt, sobald sämtliche vereinbarten Content-Bestandteile vom jeweiligen Influencer veröffentlicht wurden.
(5) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf ununterbrochene Supportleistungen. Die Verfügbarkeit von Servicemitarbeitern und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme kann zeitweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein. Es besteht kein Anspruch des Kunden, wenn die Webseite von MaxPlus, Telefonleitungen, Messenger-Dienste o.Ä. aufgrund höherer Gewalt oder interner Ressourcen nicht zugänglich sind und nicht auf den Service von MaxPlus zugegriffen werden kann bzw. die Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt oder unterbrochen sind.
(6) Ein Anspruch des Kunden, die Kampagne in einem bestimmten Dateityp erstellen zu lassen, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von angemessener Frist, jedoch nicht später als 48 Stunden vor Veröffentlichung bzw. vereinbarter Content-Freigabe, in einem schriftlichen Briefing seine gewünschte Kampagne so genau wie möglich anzugeben, um zukünftige Auseinandersetzungen hinsichtlich des Inhalts und des Erscheinungsbildes der Kampagne zu vermeiden. Der Kunde hat die von ihm mit dem Briefing bereitzustellenden Links, Codes oder sonstige zu integrierende Tracking-Parameter vor Übermittlung an MaxPlus auf Richtigkeit und Funktionalität zu prüfen. Er ist für deren Richtigkeit und Funktionsfähigkeit verantwortlich.
(8) Ein Briefing zur Durchführung der Kampagne wird, wenn nicht vom Kunden, durch MaxPlus anhand der Angaben des Kunden erstellt.
(9) Für jede Kooperationsanfrage behält sich MaxPlus insbesondere die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass die beauftragte Kampagne nicht produziert werden kann. Die Ausführung der Kampagne wird in diesem Fall nicht erfolgen, eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt sodann ausdrücklich nicht.
(10) Ein Anspruch auf Prüfung des zu veröffentlichen Contents oder bereits veröffentlichten Content durch MaxPlus besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird.
(11) MaxPlus verpflichtet sich, bei Bedarf zwischen Kunden und Influencer zu moderieren und bei Live-Events die Kontaktdaten des Influencers (falls dieser dem zustimmt) an den Kunden weiterzugeben, um so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
(12) Der Kunde ist verpflichtet, vom ursprünglich bestätigten Produktionsauftrag nicht abzuweichen und die Kalkulationsgrundlage, die MaxPlus und dem Influencer zugrunde liegt, zu respektieren. Eine direkte Kommunikation zwischen Kunden und Influencer (falls erforderlich und gestattet) dient der Absprache von Details und Einzelheiten, nicht jedoch der Änderung des ursprünglichen Auftrages.
(13) MaxPlus ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(14) Falls eine Freigabe durch den Kunden vereinbart worden ist, wird MaxPlus den Kunden hierzu auffordern, sobald die Kampagne von dem jeweiligen Influencer für die Freigabe erstellt wurde, und - außer, wenn es zeitlich oder technisch nicht möglich ist - das Bild- & Videomaterial per WeTransfer, Dropbox, Mail oder über vergleichbare Tools und/oder Cloud-Dienste übermitteln. Eine Korrekturschleife erfolgt nur, sofern sie ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Kunde hat eventuelle Einwände jeweils unverzüglich nach Erhalt des Kampagnenmaterials schriftlich mitzuteilen.
(15) Die Kampagne wird nach der Freigabe des Kunden zur Veröffentlichung auf den jeweils ausgewählten Kanälen des Influencers veröffentlicht. Die Freigabe der Kampagne oder der jeweiligen Teilleistung hat innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe durch MaxPlus zu erfolgen, sofern nicht wegen des vereinbarten Veröffentlichungstermins eine kürzere Frist notwendig ist. Auf eine Abweichung kann sich der Kunde nicht beziehen, wenn er zuvor nicht hinreichende Angaben zur Erstellung der Kampagne gemacht hat. Erteilt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Freigabe, noch macht dieser berechtigte Einwendungen geltend, so gilt nach Ablauf der Frist der erstellte Content als zur Veröffentlichung freigegeben. Der Content wird sodann veröffentlicht.
(16) Der Kunde hat eventuelle nachträgliche Einwendungen bzgl. des Contents unverzüglich nach dessen Veröffentlichung schriftlich gegenüber MaxPlus geltend zu machen. Unterlässt er dies, gilt der Content als genehmigt.
(17) Nach Beendigung der Kampagne erhält der Kunde auf Anfrage die Insights des veröffentlichten Contents, insofern dies technisch möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Kunde nicht berechtigt, die Vergütung zu reduzieren.
(18) Fristen für die Leistungserbringung durch MaxPlus beginnen nicht, bevor nicht vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MaxPlus vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. Dazu zählen auch die finalen Bestätigungen aller Termine zur Content-Veröffentlichung. Erhält der Kunde von MaxPlus Vorschläge für den oder die Veröffentlichungstermine einer Kampagne, ist er verpflichtet, einen bzw. mehrere dieser Vorschläge anzunehmen oder für jede vereinbarte Kampagne drei andere Terminvorschläge zu unterbreiten, wobei die Vorschläge für den ersten oder einzigen Veröffentlichungstermin innerhalb von acht Wochen ab Auftragserteilung liegen müssen. Bei mehr als einer vereinbarten Kampagne müssen diese Ausweichtermine für die Veröffentlichung der ersten Kampagne innerhalb von acht Wochen ab Auftragserteilung liegen, für jede weitere Kampagne jeweils innerhalb der dem letzten Veröffentlichungstermin folgenden vier Wochen, soweit nichts anderes mit MaxPlus vereinbart worden ist. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung auch nach Ablauf einer von MaxPlus schriftlich gesetzten und angemessenen Frist nicht nach, ist MaxPlus berechtigt, die volle Vergütung in Rechnung zu stellen.
(19) Der Kunde ist verpflichtet, (i) von ihm beizustellende Produkte auf eigenen Kosten und Gefahr an den Influencer zu versenden, und zwar so rechtzeitig, dass der Influencer eine angemessene Frist für die Erbringung der vertraglichen Leistungen hat, sowie (ii) auf zu erwartende Versandzeiten von mehr als zwei Tagen zuvor hinzuweisen.
(20) Soweit kein Fixtermin, bspw. ein Live-Event, vorliegt, ist MaxPlus berechtigt, im Falle einer unvorhergesehenen Verhinderung des Influencers, bspw. aufgrund von Krankheit, vereinbarte Termine abzusagen und analog zur Regelung in Abs. (18) neue Termine vorzuschlagen. Sollte ein Influencer dauerhaft verhindert sein, ist MaxPlus berechtigt, für die Leistungen einen vergleichbaren Influencer vorzuschlagen. Der Kunde wird diesem Vorschlag zustimmen, es sei denn, es liegen sachliche Gründe gegen diesen Vorschlag vor.
(21) Ist MaxPlus gehindert die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, ruht die Leistungspflicht von MaxPlus, während der Vergütungsanspruch seitens MaxPlus unberührt bleibt.
(22) Vertragserklärungen, Rechnungen oder sonstige Mitteilungen, die MaxPlus an die vom Kunden hierfür mitgeteilte E-Mail-Adresse oder – falls der Kunde hierzu keine Angaben gemacht hat- an die E-Mail-Adresse des jeweils letzten Ansprechpartners des Kunden sendet, gelten als dem Kunden zugestellt, sobald sie im elektronischen Posteingang dieser E-Mail-Adresse eingegangen sind. Erfolgt der Eingang nach 20.00 Uhr, gelten sie als am nächsten Werktag zugegangen.
§ 6 Stornierung / Umbuchung von Kampagnen
(1) MaxPlus behält sich das Recht zur Stornierung oder Umbuchung des Vertrags oder Teilleistungen daraus für den Fall vor, dass der beauftragte Influencer trotz dessen vertraglicher Verpflichtung seine Leistung nicht erbringt, bspw. weil ihn ein Produkttest nicht überzeugt, eine Unverträglichkeit mit dem Produkt vorliegt oder aus sonstigen, nicht von MaxPlus zu vertretenden Gründen. Anzahlungen für stornierte (Teil-)Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Statt einer Stornierung ist MaxPlus berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen anderen Influencer oder mehrere Influencer zu einem insgesamt ähnlichen Budget vorzuschlagen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Vorschlag anzunehmen, sofern nicht sachliche Gründe entgegenstehen.
(2) Der Vergütungsanspruch für erbrachte (Teil-)Leistungen bleibt unberührt.
(3) Der Kunde hat das Recht, eine Kampagne bis zum Beginn der Content-Produktion und nur, falls noch kein Veröffentlichungstermin vereinbart war, durch schriftliche Erklärung zu stornieren. In diesem Fall hat er eine Ausfallpauschale von 50% der vereinbarten Vergütung für die Kampagne zu zahlen. Sobald die Produktion begonnen hat oder ein Veröffentlichungstermin vereinbart ist, ist eine Stornierung ausgeschlossen und die volle Vergütung zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass MaxPlus Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 7 Vergütung
(1) Sämtliche Preisangaben von MaxPlus sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Der Kunde verpflichtet sich als Hauptauftraggeber, die Kosten für die Künstlersozialkasse (KSK), entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen und abzuführen.
(2) Alle Rechnungen von MaxPlus sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang auszugleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder auf der Rechnung vermerkt ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist MaxPlus berechtigt, für die Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 40,- EUR zzgl. MwSt. nebst Versandgebühren zu erheben. Ferner hat MaxPlus Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und ist MaxPlus berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.
(3) MaxPlus ist berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zu verlangen, die binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung fällig ist.
(4) MaxPlus ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für einzelne oder mehrere vollständig erbrachte Kampagnen, einzelne Influencer einer Kampagne oder bereits veröffentlichen Content.
(5) Entscheidet sich der Kunde für eine Kampagne mit physischen Gütern, trägt er die Kosten für die jeweiligen Produkte sowie den Versand und ggf. die Zollgebühren. Er hat Produkte oder Gegenstände, die er dem Influencer überlässt, selbst gemäß § 37b Einkommenssteuergesetz zu versteuern.
(6) Versendet der Kunde Produkte nicht direkt an den Influencer, sondern an MaxPlus (Mainzer Str. 21, 65185 Wiesbaden), hat er die Versandkosten zur Weiterleitung an den Influencer sowie eine Servicepauschale in Höhe von 40,- EUR zzgl. MwSt. zu zahlen. MaxPlus sendet nach Erhalt der Produkte eine entsprechende Rechnung an den Kunden. Ein Anspruch auf Weiterleitung vor Eingang des Gesamtbetrags (Versandkosten zzgl. Servicepauschale und Umsatzsteuer) besteht nicht.
(7) Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung per Überweisung verpflichtet. Abweichende Zahlungsmethoden müssen vor Beginn der Kampagne in schriftlichem gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden. Ein Anspruch auf alternative Zahlungsmethoden besteht nicht.
(8) Sämtliche Zusatzgebühren für den Geldtransfer bei Auslandsüberweisungen oder über alternative Zahlungsdienstleister (wie bspw. Paypal) sind zusätzlich zum Gesamtpreis und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Sämtliche Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
(9) Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten vereinbart ist, ist die gesonderte Vergütung hierfür mit Rechnungstellung fällig und zahlbar.
(10) Rechnungen von MaxPlus an den Kunden werden ausschließlich digital bereitgestellt.
§ 8 Urheberrecht
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde keine Nutzungsrechte am Content, insb. hat er kein Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder zum öffentlichen Zugänglichmachen des Contents. Für eine Einräumung von Nutzungsrechten bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit MaxPlus.
(2) Der Kunde räumt MaxPlus ein einfaches Nutzungsrecht an der bzw. den jeweils beworbenen oder in der Kampagne vertragsgemäß enthaltenen Marke(n) bzw. dem bzw. den Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen etwaigen gewerblichen Schutzrechten (nachfolgend „Kundenschutzrechte“) insoweit ein, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich oder sinnvoll ist. Mit der Veröffentlichung des Contents erschöpfen sich die Kundenschutzrechte am Content und der Kunde verzichtet unwiderruflich auf Ansprüche hieraus in Bezug auf den Content. MaxPlus ist berechtigt, dem produzierenden Influencer eine entsprechende Unterlizenz zu diesem Zweck zu erteilen.
(3) Der Kunde hat MaxPlus von Ansprüchen Dritter freizustellen, die darin begründet sind, dass der Kunde zur Einräumung der Rechte nach Absatz (2) nicht berechtigt war.
§ 9 Haftung
(1) MaxPlus haftet uneingeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet MaxPlus uneingeschränkt in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung sowie im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für sonstige Schäden gilt Folgendes: Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet MaxPlus nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde, sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Für Verlust von Daten haftet MaxPlus nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur insoweit, als ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. Verletzung der Pflichten des Kunden) bleibt erhalten.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen von MaxPlus.
(6) Versendet der Kunde zum Zweck der Erstellung des Contents Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände an den Influencer, so haftet dieser alleine für den Zustand und die Rückgabe der überlassenen Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände. MaxPlus übernimmt für dem Influencer überlassene Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände keine Haftung und keine Gewähr.
(7) MaxPlus haftet nicht für Sach- oder Personenschäden während eines, von einem Kunden beauftragten Live-Events. Dieser ist in vollem Maße für die Sicherstellung und Einhaltung aller behördlichen und gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Der Kunde stellt MaxPlus von jedweder Haftung und Ansprüche frei.
§ 10 Lieferantenschutz
(1) Während der Dauer der Zusammenarbeit und für die Dauer von sechs Monaten nach deren Beendigung ist es dem Kunden nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MaxPlus mittelbar oder unmittelbar, selbständig oder unselbständig, gelegentlich oder gewerbsmäßig Aufträge an Influencer zu vergeben oder deren Dienste in Anspruch zu nehmen (Lieferantenschutz). Influencer im Sinne dieser Regelung sind nur solche, die für den Kunden aufgrund der Zusammenarbeit mit MaxPlus tätig waren, oder solche, die dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mit MaxPlus bekannt gegeben oder insbesondere von MaxPlus vorgeschlagen worden sind.
(2) Ausgenommen von der Verpflichtung zum Lieferantenschutz nach Absatz (1) sind Influencer, die dem Kunden vorbekannt waren und bezüglich derer der Kunde MaxPlus unverzüglich nach Erhalt von Insights, eines Kampagnenvorschlags oder -angebots oder einer sonstigen Bekanntgabe des Influencers seitens MaxPlus die Vorbekanntheit schriftlich angezeigt hat. Die Vorbekanntheit kann jedoch nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde bei oder innerhalb eines Jahres vor der Bekanntgabe eine aktive vertragliche Auftragsbeziehung (nicht bloße Anbahnung) zum Influencer unterhalten hat.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Anfragen, die er von Influencern von MaxPlus erhält, unverzüglich an MaxPlus weiterzuleiten. Außer es ist von MaxPlus ausdrücklich gestattet worden, erfolgt die Kommunikation mit den Influencern ausschließlich durch und über MaxPlus. Absprachen mit Influencern vor Ort, über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, per Telefon oder auf sonstigem Weg, von denen MaxPlus keine Kenntnisse hat, die aber die Ausführung, die Bezahlung und/oder sonstige relevante Änderungen beinhalten, sind dem Kunden strikt untersagt. Der Kunde verpflichtet sich zudem, MaxPlus über etwaiges Fehlverhalten eines Influencers unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Für jeden vom ihm zu vertretenden Verstoß gegen die Pflichten zum Lieferantenschutz nach § 10 hat der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe MaxPlus nach billigem Ermessen festzusetzen hat und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche von MaxPlus bleiben davon unberührt.
(5) Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass er durch seine Verpflichtungen zum Lieferantenschutz nicht gegen vertragliche Verpflichtungen (wie bspw. Exklusiv-Vereinbarungen) gegenüber Dritten (wie bspw. von ihm beauftragte Agenturen) verstößt. Sollte ein solcher, auch nur bevorstehender Verstoß vorliegen, hat der Kunde dies MaxPlus unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung befreit den Kunden nicht von den Verpflichtungen zum Lieferantenschutz nach den vorstehenden Regelungen.
§ 11 Kundenreferenz
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, willigt der Kunde mit Vertragsschluss ein, als Referenz für MaxPlus zu dienen. Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. MaxPlus darf bei der Darstellung der Referenz sowohl die Firma, den Kunden, als auch das Logo sowie ggfs. weitere, öffentlich bekannte Informationen, wie zum Beispiel die Branche verwenden. Der Kunde kann die Entfernung der Referenz mit Wirkung für die Zukunft verlangen, sofern der letzte Auftrag an MaxPlus mindestens ein Jahr zurückliegt. Ist MaxPlus zur Entfernung der Referenz verpflichtet, so räumt der Kunde für leicht veränderliche Verwendungen (z.B. Website, E-Mails, Social-Media-Kanäle, etc.) eine Frist von vier Wochen, für alle übrigen Verwendungen eine Frist von sechs Monaten zur Entfernung der Referenz ein.
(2) Unbeschadet hiervon hat MaxPlus das Recht, im Rahmen des Vertrags entstandenen Content einschließlich darin beworbener Produkte, Dienstleistungen, Marken oder Firmen als Beispiel für das eigene Leistungsangebot dauerhaft öffentlich zu zeigen, auch auf der eigenen Website und auf Social Media Plattformen.
(3) Handelt es sich bei dem Kunden um eine Agentur, darf MaxPlus diese als „Partner Agentur“ bzw. „Partner Plattform“ gemäß § 11 Abs. 1 nennen. Die Agentur hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr Auftraggeber MaxPlus die Rechte nach vorstehende Ziff. (1) und (2) gewährt.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, über die Vorschläge, Angebote und Informationen zu allen Kampagnen Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet insbesondere alle Angaben, Informationen und Daten über die teilnehmenden Influencer, die vereinbarten Preise, die Insights sowie insbesondere auch Angaben über MaxPlus selbst. Hierunter fällt auch der Name des Influencers sowie die Art der Kampagne und der Inhalt der Absprachen zwischen MaxPlus und dem Kunden.
(2) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, diese Informationen im Internet, insbesondere in sog. sozialen Netzwerken und Medien zu verbreiten, bekanntzugeben oder in sonstiger Form zu veröffentlichen. Auch ist es dem Kunden insbesondere untersagt, Insights oder Preise für andere Auftragnehmer oder -geber zu nutzen oder außer zur Durchführung des Vertrags bzw. der vereinbarten Kampagne zu verarbeiten, zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Geheimhaltungspflicht auch gegenüber den Influencern von MaxPlus gilt, soweit die Offenlegung nicht zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
(3) Die Kampagne betreffende Informationen, insbesondere der Ablauf, Terminabsprachen, Preisangaben, andere beteiligte Influencer und ähnliche sensible Daten dürfen nur über MaxPlus und deren Erfüllungsgehilfen an den/die Influencer herangetragen werden. Eine direkte Kommunikation zwischen Kunden und Influencern ist strikt untersagt.
(4) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
a. die der Kunde bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b. die bei Einstellung des Angebots öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunde MaxPlus vorab unterrichten und MaxPlus Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(5) Die Geheimhaltungspflichten nach § 12 gelten auch über die Dauer des Vertrags hinaus ohne zeitlich Begrenzung.
(6) Für jeden von ihm zu vertretenden Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten nach § 12 hat der Kunde eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe MaxPlus nach billigem Ermessen festzusetzen hat und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche von MaxPlus bleiben davon unberührt.
§ 13 Verhalten & Rücksichtnahme
(1) Bewertungen (Sterne, Kommentare) innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) geben die Parteien nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von MaxPlus entfernt der Kunde eine über MaxPlus abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen MaxPlus und dem Kunden. Entfernt der Kunde auf erstes Anfordern die von MaxPlus beanstandete Bewertung/Kommentar nicht, gilt eine angemessene und von MaxPlus festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(2) Der Kunde hat Äußerungen oder Handlungen in der Öffentlichkeit zu unterlassen, die geeignet sind, das Image des von MaxPlus beauftragten Influencers oder von MaxPlus zu schädigen oder die gegen die guten Sitten oder das allgemeine Anstandsgefühl verstoßen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen MaxPlus und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen MaxPlus und dem Kunden sind die Gerichte in Wiesbaden, Deutschland. MaxPlus ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Influencer auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
(3) Vertragsergänzungen und -änderungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
MaxPlus Advertising GmbH© - Nachdruck verboten.